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   BVerfG, 12.05.1993 - 1 BvR 442/93   

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https://dejure.org/1993,4395
BVerfG, 12.05.1993 - 1 BvR 442/93 (https://dejure.org/1993,4395)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1993 - 1 BvR 442/93 (https://dejure.org/1993,4395)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 1 BvR 442/93 (https://dejure.org/1993,4395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; Sammelheizung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermieter - Auslegung - Vergleichswohnung - Eigener Bestand - Haus - Verfassungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2039
  • WM 1993, 1602
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1993 - 1 BvR 442/93
    Es handelt sich vielmehr um die Auslegung eines Gesetzesbegriffs, die zuvörderst Aufgabe der Fachgerichte ist (vgl. BVerfGE 18, 85, 92 f.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1993 - 1 BvR 442/93
    Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 11, 126, 130; 82, 6, 11).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1993 - 1 BvR 442/93
    Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 11, 126, 130; 82, 6, 11).
  • LG Potsdam, 30.09.2004 - 11 S 9/04
    Zur formellen Begründung des Mieterhöhungsverlangens genügt auch die Benennung von drei Vergleichswohnungen, auch aus dem eigenen Bestand des Vermieters (BVerfG NJW 1993, 2039 ff., zitiert nach Juris).
  • AG Steinfurt, 05.05.2022 - 21 C 1071/20

    Wozu dient die Angabe von Vergleichswohnungen?

    Es ist zulässig, dass die Vergleichswohnungen aus dem Bestand des Vermieters stammen (BVerfG NJW 1993, 2039).
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